Zur Zeit grundsätzlich: ja! Die Imkerei ist – wie die Landwirtschaft auch – systemrelevant. Wir halten Nutztiere. Das gilt im Prinzip auch für Zeiten von Ausgangssperren. Der D.I.B. empfihelt folgende Maßnahmen:

Bald beginnt die Frühjahrstracht – kann ich meine Völker begleiten?
Bald beginnt die Frühjahrstracht – wie begleite ist die Völker in der Corona-Krise??
  • Imkerausweis des Landesverbands mitnehmen
  • Meldebescheinigung vom Kreis mit sich führen.
  • Bienenstände unbedingt anmelden. Dann kennen die Kreisbehörden die Lage der Bienenstände (die Anmeldung ist eh Pflicht, wer das noch nicht getan hat, solle es umgehend tun)
  • Die Kontaktdaten des Vereinsvorstands dabeihaben – dort kann man sich ggf. bestätigen lassen, dass man zu den Bienen muss. Jetzt zahlt sich aus, wenn man als Imker einem Verein angehört.
  • Sollten Bund und Länder die Bewegungsfreiheit vollständig einschränken, kann man nur die zuständige Behörde Ausnahmen genehmigen. Das gilt dann auch für eventuelle Wanderungen, wobei wahrscheinlich mehrere Kreise die Fahrt genehmigen müssten.
  • Nicht zu ihren Bienen können Imker, die unter Quarantäne stehen und ihre Bienen nicht im eigenen Garten halten. Hier müssen benachtbarte Imker helfen. Wenn das nicht der Fall ist, wendet Euch an den Vorstand – vorstand [at] imkerverein-uetersen [dot] de

In allem gilt: Aufmerksam und ohne Panik die Entwicklung beobachten und abwarten.

Und schreibt uns, wie es Euch damit ergeht:
website [at] imkerverein-uetersen [dot] de

Infoschreiben vom D.I.B. (PDF):