Am 9. April wurde in Tornesch die Amerikanische Faulbrut amtlich festgestellt. Daraufhin wurde nun mit der Einrichtung eines Sperrbezirks reagiert. Diese betrifft einen Bereich von ca. einem Kilometer um die Fundstelle herum: Esinger Moor nördlich der Stadt Tornesch zwischen Bahnlinie und Autobahn bis an die Stadtgrenze Elmshorns.
Die Besitzer von Bienenvölkern und Bienenständen in diesem Gebiet sind gemäß § 4 BienSeuchV verpflichtet, dem Kreisveterinäramt alle erforderliche Unterstützung zu gewähren. Zum Beispiel (Zitat aus der unten angegebenen Bekanntmachung):
1. Die Besitzer von Bienenvölker im Sperrbezirk haben unverzüglich die Haltung ihrer Bienen unter Angabe der Zahl der Völker und der Standorte der Bienenstände bei der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Kreises Pinneberg schriftlich, per Fax oder E-Mail bekannt zu geben (Anschriften unten).
2. Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind unverzüglich amtstierärztlich auf Amerikanische Faulbrut zu untersuchen. Diese Untersuchung ist frühestens zwei, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker zu wiederholen. Die zweite Untersuchung ist entbehrlich, wenn sich bei der Untersuchung von Futterproben, die im Rahmen der ersten Untersuchung zusätzlich gezogen worden sind, keine Anhaltspunkte für die Amerikanische Faulbrut ergeben.
3. Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
4. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus Bienenständen entfernt werden.
5. Bienenvölker und Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.
Alle weiteren Bestimmungen sind der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung des Kreises Pinneberg vom 14. April 2020 zu entnehmen.
Kontakt:
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Kreises Pinneberg:
• Adresse: Kurt-Wagener-Straße 11, 25337 Elmshorn
• Fax: 04121/ 4502-92324
• E-Mail vet-amt [at] kreis-pinneberg [dot] de
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