Ab dem 28. Januar 2022 gelten neue rechtliche Rahmenbedingungen für die Imkerïnnen. Rechtssetzende ist das Tiermittelarzneigesetz (TAMG), das die entsprechende EU-Verordnung 2019/6 des Europäischen Parlaments über Tierarzneimittel (EU-TAM-VO) umsetzt.
