Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut vom 05.08.2016

Die oben genannte tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 05.08.2016 wird hiermit widerrufen.

Der Widerruf tritt am 18.07.2017 in Kraft.

Warnungschild - Lizenz des Bildes: CC0

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Begründung

Die Nachuntersuchungen der im Sperrbezirk befindlichen Bienenvölker haben keine weiteren Anhaltspunkte auf Amerikanische Faulbrut ergeben. Die Amerikanische Faulbrut gilt daher als erloschen und der Sperrbezirk sowie die angeordneten Schutzmaßnahmen sind aufzuheben.

Aufgrund der geänderten Sachlage widerrufe ich daher nach §117 Abs. 1 des Landesverwaltungsgesetz (LVwG) vom 2. Juni 1992 (GVOBl. 1992, S. 234, 534) in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 12 Bienenseuchen-Verordnung vom 03.11.2004 (BGBl. I S. 2738) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit den Abschnitten 2, 8 und 10 des Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz – TierGesG) vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324) meine o.g. tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 05.08.2016.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist

  • schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Kreis Pinneberg, – Der Landrat -, Kurt-Wagener-Straße 11, 25337 Elmshorn, einzulegen. Eine Einlegung des Widerspruchs per E-Mail entspricht grundsätzlich nicht den geltenden Formvorschriften und wäre daher unzulässig. Der Widerspruch kann jedoch auch erhoben werden
  • durch E-Mail mit qualifiziert elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz -SigG- vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876; dort insbesondere: § 2 Nr. 3 SigG) in der jeweils gültigen Fassung an vetamt [at] kreis-pinneberg [dot] de
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 666; dort insbesondere: § 5 Abs. 5 De-Mail-Gesetz) in der jeweils gültigen Fassung an info [at] kreis-pinneberg [dot] de-mail [dot] de.

Elmshorn, den 17.07.2017

Kreis Pinneberg
Der Landrat
Fachdienst Sicherheit und Verbraucherschutz
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
gez. Dr. Antje Lange
(Amtstierärztin)


Quelle: https://www.kreis-pinneberg.de/Ver%C3%B6ffentlichungen/Bekanntmachungen/Bekanntmachung+20170717.html (besucht am 20.07.2017)