erster Nachtrag zur Satzung
vom 08.02.2004
Imkerverein Uetersen und Umgebung

§ 1       Sinn und Zweck

Der Fonds soll Mietglieder des Imkervereins Uetersen und Umgebung bei amtlich angeordneten Sanierungsmaßnahmen infolge von Bienenseuchen unterstützen.

(siehe dazu Versammlungsprotokoll vom 10.02.2002)

§ 2       Beitrag

Der Beitrag wird jährlich erhoben. Alle Neu-Mitglieder zahlen ab dem ersten Beitragsjahr 5,00 EUR p.a. für eine Dauer von vier Jahren.

Neu-Imker sind im Eintrittsjahr beitragsfrei.

Neu-Mitglieder, die zuvor einem fremden Verein zugehörig waren, haben den Beitrag sofort und für vier Jahre rückwirkend zu entrichten.

§ 3      Leistungsfall

Der Leistungsfall tritt bei amtlich angeordneter Abtötung und/oder Sanierung von Bienenvölkern ein. Gezahlt werden Beihilfen zweckgebunden bis max. 25,00 € je Volk. Grundsätzlich werden Beihilfen nur bis zur Höhe des Fondsvermögens gewährt. Das Vereinsvermögen bleibt von den Ansprüchen unberührt.

§ 4      Anspruch im Schadensfall

Leistungen aus dem Fonds sind binnen sechs Wochen nach Schadenseintritt beim ersten Vorsitzenden geltend zu machen. Der Vorstand entscheidet ggf. über die Höhe der Auszahlung und behält sich das Recht vor, jederzeit die Sanierungsmaßnahmen zu prüfen.

Liegt bei Eintritt in den Imkerverein bereits ein Schadensfall vor, so sind Leistungen aus dem Fonds ausgeschlossen.

§ 5      Höhe und Ergänzung des Fondsvermögen

Das Fondsvermögen beträgt mindestens 1.500,00 €. Bei Unterschreitung des Fondsvermögens zahlt jedes Mitglied 5,00 EUR für mindestens ein Jahr.

§ 6      Erstattung geleisteter Beiträge

Eine Erstattung geleisteter Beiträge aus dem Fonds ist bei Austritt oder Tod des Mitgliedes ausgeschlossen.

 

Der Vorstand


Download der Satzung Fonds für Bienengesundheit